Bertsdorf - Hörnitz

Bodenrichtwerte für den Landkreis Görlitz

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem 01. Januar 2022, die Bodenrichtwerte 2024 zum Stand 01. Januar 2024, am 07./26. Februar 2024 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01. April 2024 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten
Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01. April 2024 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.
Pohl
Leiter der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses

Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz für die Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz

Öffentliche Bekanntmachung der im Biotopverzeichnis des Landkreises (LK) Görlitz nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG erfassten gesetzlich geschützten Biotope mit Stand 06.01.2021 auf dem Gebiet der Gemeinde Berstdorf-Hörnitz.

Das Biotopverzeichnis wird fortlaufend aktualisiert, da Biotope einer ständigen Veränderung unterliegen bzw. aufgrund von sich ändernden Einflüssen neu entstehen oder ihren Status nicht mehr behalten. Im Geoportal (http://www.gis-lkgr.de/) des Landkreises Görlitz kann jederzeit der aktuelle Stand zu den derzeit erfassten gesetzlich geschützten Biotopen im Themenbereich Natur und Umwelt eingesehen werden. Die dargestellten Grenzen sind jedoch nicht als festgesetzt zu betrachten. Erst mit einer Vor-Ort-Begehung können diese genau festgelegt werden.

Alle Handlungen, welche zu einer erheblichen Beeinträchtigung oder Zerstörung gesetzlich geschützter Biotope führen können, sind gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG verboten.

Ansprechpartner der Unteren Naturschutzbehörde:
südlicher Teil des LK: Luise Lehmann (Tel. 03581/6633125, Luise.Lehmann@kreis-gr.de)
nördlicher Teil des LK: Cornelia Thomsch (Tel. 03581/6633164, Cornelia.Thomsch@kreis-gr.de)
 

Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2024

Beschlüsse des Gemeinderates im Jahr 2023
Beschluss-Nr. 01/2023 Fördermaßnahme „Grundschutz – Errichtung eines Löschwasserbehälters im OT Bertsdorf -Jonsdorfer Straße“
Anpassung Finanzmittelbedarf – Beschluss 14/2022
1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner Sitzung am 11.1.2023 die Durchführung der Grundschutzmaßnahme „Errichtung eines unterirdischen Löschwasserbehälters im OT Bertsdorf- Jonsdorfer Straße“ mit einem gegenüber dem Gemeinderatsbeschluss 14/2022 um 52.496,96 € erhöhten Finanzmittelbedarf.
2. Der Bürgermeister und der Finanzbedienstete der Gemeinde Olbersdorf werden mit der Einplanung der Finanzmittel in Höhe von 373.424,87 € in den Investitionsplan 2023 beauftragt. Bis zum Wirksamwerden der Haushaltsatzung 2023 / 2024 gelten die Auszahlungen in Höhe von 373.424,87 € als überplanmäßige Auszahlungen, die der Gemeinderat hiermit ausdrücklich bewilligt.
Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr. 02/2023 Grundschutz – Löschwasserbehälter Jonsdorfer Straße, T.v. Flurstück 24/3, OT Bertsdorf
Vergabe LOS 1 – Tiefbauarbeiten

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2023 die Vergabe von Los 1 – Tiefbauarbeiten – an die Firma – OSTEG mbH – Friedensstraße 35c in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 198.623,48 € Brutto zu vergeben.

Der finanzielle Wertumfang beträgt 198.623,48 €.
Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr. 03/2023 Grundschutz – Löschwasserbehälter Jonsdorfer Straße, T.v. Flurstück 24/3, OT Bertsdorf
Vergabe LOS 2 – Behälter

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2023 die Vergabe von Los 2 – Behälter – an die Firma – OSTEG mbH – Friedensstraße 35c in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 108.683,47 € Brutto zu vergeben.

Der finanzielle Wertumfang beträgt 108.683,47 €.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0
Beschluss-Nr. 04/2023 Grundschutz – Löschwasserbehälter Jonsdorfer Straße, T.v. Flurstück 24/3, OT Bertsdorf
Vergabe LOS 3 – Straßen-Wege-Plätze

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Januar 2023 die Vergabe von Los 3 – Straßen-Wege-Plätze – an die Firma – OSTEG mbH – Friedensstraße 35c in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 28.302,69 € Brutto zu vergeben.

Der finanzielle Wertumfang beträgt 28.302,69 €.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr. 05/2023 Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (FR-LEADER/2014)
Vorhaben: Erneuerung Straßenbeleuchtung Bertsdorf-Hörnitz
Hier: Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.1.2023 die Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung – an die Firma – Elektro-Heidig, Hauptstraße 25 in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 12.195,79 € Brutto zu vergeben.

Der finanzielle Wertumfang beträgt 14.280,95 €.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr. 06/2023 Einziehen der Widmung des beschränkt öffentlichen Weges vom Wilhelm-Fröhlich-Weg Nr. 23
bis zum straßenbegleitenden Gehweg der S138 bei Olbersdorfer Str. 1

1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz stimmt auf seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2023 der Einziehung gem. §8 SächsStrG des Gehweges zwischen den Gärten von Hauptstr. 135 bis Olbersdorfer Str. 1 im Norden und von Wilhelm-Fröhlich-Weg 23 bis Olbersdorfer Str. 2 im Süden zu.
2. Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens soll die entwidmete Teilfläche des Gemeinde-Flurstück 1592/9 (Wilhelm-Fröhlich-Weg) abgetrennt und an die jeweiligen Anlieger veräußert werden.
3. Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung werden beauftragt, die formellen Verwaltungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr. 07/2023 Einziehen der Widmung des Gehweges bei Olbersdorfer Str. 9 - 9a, der als „Schäfers Weg“ bzw. „Fußweg Lidl“ bezeichnet wird

1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz stimmt auf seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2023
der Einziehung gem. §8 SächsStrG des als „Schäfers Weg“ bzw. als Lidl Fußweg gewidmeten
Gehweges zu.
2. Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung werden beauftragt, das formelle
Verwaltungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 08/2023 Aufnahme des Bewerbers für die Schöffenwahl 2023 (Wahlperiode 2024-2028) in die Vorschlagsliste

Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Mai 2023 auf der Grundlage der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffinnen und Jugendschöffen (VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt) vom 03.01.2023 folgenden Bewerber um das Amt eines ehrenamtlichen Schöffen in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz für die Schöffenwahl 2023 (Schöffengerichtsperiode 2024 bis 2028) aufzunehmen:

• Herr Thomas Wüstner, geboren 1956, Rentner, wohnhaft in Bertsdorf-Hörnitz

Abstimmungsergebnis

Beschluss-Nr.: 09/2023 wurde durch Beschluss-Nr. 12/2023 wieder aufgehoben

Beschluss-Nr.: 10/2023
Beschluss-Nr.: 10/2023

Beteiligungen der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz; hier: Beendigung der Beteiligung an der Schloßhotel Althörnitz GmbH & Co. KG durch Austritt aus der Gesellschaft; hier: Nachträgliche Zustimmung zur Erklärung gegenüber dem Registergericht

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz bestätigt in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 nachträglich die Erklärung zum Handelsregister zum Austritt aus der Schloßhotel Althörnitz GmbH & Co. KG, gleichzeitig mit den anderen Kommanditisten.

Finanzieller Wertumfang in €: ca. 1,00

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 13+1 Ja-Stimmen: 9+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 9+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 11/2023 Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (FR-LEADER/2014) Regionalbudget – Aufruf 23.05.2023
Vorhaben: Erneuerung Straßenbeleuchtung Bertsdorf-Hörnitz in den OT Bertsdorf und Hörnitz Hier: Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 27.09.2023 die Vergabe der Leistung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung – an die Firma – Elektro-Heidig, Hauptstraße 25 in 02763 Zittau mit einer Angebotssumme in Höhe von 22.389,68 € Brutto zu vergeben.

Finanzieller Wertumfang: 22.389,68 €

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 10+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 10+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 12/2023 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024
Hier: Aufnahme von Konsolidierungsmaßnahmen in das Haushaltsstrukturkonzept der
Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz

1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt, den Beschluss Nr. 9/ 2023 vom 28.06.2023 aufzuheben.

2. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt, folgende Maßnahmen in das Haushaltsstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz aufzunehmen:
a) die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A zum 01.01.2024 um 35 v.H. auf 385 v.H. mit einem jährlichen Konsolidierungspotential von ca. 2,2 TEUR,
b) die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer B zum 01.01.2024 um 35 v.H. auf 485 v.H. mit einem jährlichen Konsolidierungspotential von ca. 14,7 TEUR,
c) die Anpassung der Elternbeiträge im Gemeindegebiet von Bertsdorf-Hörnitz ab 01.01.2024 mit einem jährlichen Konsolidierungspotential von ca. 9,4 TEUR,
d) die Verschiebung der Investitionsmaßnahme 2111012023001 „Modernisierung Sanitäranlagen und energetische Verbesserung Turnhalle Bertsdorf“ aus dem Investitionsplan mit Auswirkungen auf den Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von ca. 98 TEUR.
e) die Verschiebung der Investitionsmaßnahme 5530052023001 „Friedhof Hörnitz - denkmalgerechte Sanierung Außenmauer“ aus dem Investitionsplan mit Auswirkungen auf den Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von ca. 80 TEUR.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Maßnahmen im Haushaltstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz darzustellen und im Haushaltsplan der Gemeinde 2023/2024 – 2027 zu berücksichtigen.

4. Darüber hinaus wird er beauftragt, mit der Teilnehmergemeinschaft am Flurneuordnungsverfahren eine aktualisierte Vereinbarung zur Übernahme der Eigenanteile an den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen unter Einschluss eines in Jahresscheiben gegliederten Zahlungsplanes zu verhandeln. Die Jahresscheiben sind im Haushaltsplan der Gemeinde darzustellen, der verringerte Kreditbedarf, nebst Verringerung des Schuldendienstes im Planungszeitraum ist ebenfalls im Haushaltsplan darzustellen.

Wertumfang in T€: mindestens ca. 204,3

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 7+1 Nein-Stimmen: 4
davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0


Beschluss-Nr.: 13/2023 Satzung der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2023 (Hebesatzung)

1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2023 die Satzung der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2024 (Hebesatzung).

2. Die Satzung ist dem Landkreis Görlitz als untere Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen sowie öffentlich bekanntzumachen.

Wertumfang in T€: 16,9 p.a. (Erhöhung der Erträge und Einzahlungen)

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 7+1 Nein-Stimmen: 4
davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 14/2023 Anpassung der Elternbeiträge im Gemeindegebiet von Bertsdorf-Hörnitz ab 01.01.2024

1. Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.10.2023 in Abstimmung mit den freien Trägern, die im Gemeindegebiet Kindertagesstätten betreiben und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe, ab 01.01.2024 folgende ungekürzte Elternbeiträge neu festzusetzen:

Kinderkrippe (9h) 220,00 € / Monat,
Kindergarten (9h) 132,00 € / Monat,
Hort (6 Stunden) 75,00 € / Monat,


Hort (5 Stunden) 62,50 € / Monat.

2. Die ermäßigten Elternbeiträge für Geschwisterkinder und Alleinerziehende ergeben sich aus Anlage B1.

Wertumfang ca. 9,4 TEUR p.a.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 7+1 Nein-Stimmen: 4
davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0


  Anlage B1 zu Beschluss-Nr.: 14/2023 Stafflung Elternbeiträge Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz

Elternbeiträge / Monat ganze Familie ab 01.01.2024 Alleinerziehende ab 01.01.2024
Krippe, max. 9 Stunden
1. Kind 220,00 € 209,00 €
2. Kind 154,00 € 143,00 €
3. Kind 66,00 € 55,00 €
4. Kind 22,00 € 11,00 €
Krippe, max. 6 Stunden
1. Kind 146,67 € 139,33 €
2. Kind 102,67 € 95,33 €
3. Kind 44,00 € 36,67 €
4. Kind 14,67 € 7,33 €
Krippe, max. 4,5 Stunden
1. Kind 110,00 € 104,50 €
2. Kind 77,00 € 71,50 €
3. Kind 33,00 € 27,50 €
4. Kind 11,00 € 5,50 €
Kindergarten, max. 9 Stunden
1. Kind 132,00 € 125,40 €
2. Kind 92,40 € 85,80 €
3. Kind 39,60 € 33,00 €
4. Kind 13,20 € 6,60 €
Kindergarten, max. 6 Stunden
1. Kind 88,00 € 83,60 €
2. Kind 61,60 € 57,20 €
3. Kind 26,40 € 22,00 €
4. Kind 8,80 € 4,40 €
Kindergarten, max. 4,5 Stunden
1. Kind 66,00 € 62,70 €
2. Kind 46,20 € 42,90 €
3. Kind 19,80 € 16,50 €
4. Kind 6,60 € 3,30 €
Hort, 5 Stunden
1. Kind 62,50 € 59,38 €
2. Kind 43,75 € 40,63 €
3. Kind 18,75 € 15,63 €
4. Kind 6,25 € 3,13 €
Hort, 6 Stunden
1. Kind 75,00 € 71,25 €
2. Kind 52,50 € 48,75 €
3. Kind 22,50 € 18,75 €
4. Kind 7,50 € 3,75 €
Krippe, Kindergarten, Hort
5. Kind und jedes weitere 0,00 € 0,00 €



Beschluss-Nr.: 15/2023 Kommunalwahlen im Jahr 2024
Hier: Bildung eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses für die
Kommunalwahlen im Jahr 2024 in der VG Olbersdorf

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 für die Kommunalwahlwahlen im Jahr 2024 gemäß § 21 der Sächsischen Kommunalwahlordnung die Bildung eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses.

2. Die Vertreter der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz werden beauftragt, diesem Beschlussvorschlag im nächsten Gemeinschaftsausschuss der VG Olbersdorf zuzustimmen.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss unverzüglich dem Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde mitzuteilen und um entsprechende Einberufung eines Gemeinschaftsausschusses zu bitten.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 16/2023 Fördermaßnahme „Beschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Feuerwehr Bertsdorf-Hörnitz, Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz“ hier: Durchführungs- und Finanzierungsbeschluss HH-Jahr 2023 / Vergabe der Lieferleistung

1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner Sitzung am 29.11.2023 die Durchführung der Maßnahme „Beschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung für die Feuerwehr Bertsdorf-Hörnitz, Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz“ mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 10.079,87 € und die Inanspruchnahme zugesagter Finanzhilfen im Rahmen der Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw) in Höhe von 6.171,82 €.
2. Der Gemeinderat bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 10.079,87 €, sowie Erträgen und Einzahlungen in Höhe von 6.171,82 € aus der zugesagten Förderung Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw)
3. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt die Vergabe der Leistung an die Firma – Weinhold Feuerwehrbedarf GmbH, Zum Tower 5 in 01917 Kamenz, mit einer Angebotssumme in Höhe von 10.079,87 € Brutto.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 17/2023 RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RLSHB-2021), Teil D
Hier: Wiederaufbauplan – Priorisierung der Maßnahmen incl. Finanzierungs- und Durchführungsbeschluss

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 zur Umsetzung der RL Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistungen 2021 (RLSHB-2021), Teil D und des bestätigten Wideraufbauplanes in der Fassung vom 28.03.2023 die Priorisierung der Maßnahmen gemäß Anlage.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt die Maßnahme gemäß Priorisierung im Doppelhaushalt 2023/2024 mit Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 2.647.672,98 € (Brutto) (100% Förderung) einzuplanen und dem Vorgriff auf diese Mittel wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Die Umsetzung der priorisierten Maßnahmen ist mit der beauftragten Projektsteuerung (Beschluss Nr. 34/2023 Mittelübertragung) KOGIS Beratungs-GmbH, Wilthener Straße 32 aus 02625 Bautzen (Beauftragung durch den Gemeinderat der Gemeinde Olbersdorf am 24.05.2023) abzustimmen.
4. Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung werden beauftragt, die priorisierten Maßnahmen im Rahmen der Budgetverwaltung in der Reihenfolge umzusetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass die begonnen Maßnahmen Vorrang haben und nach dem jeweiligen anerkannten Stand der Technik umzusetzen sind.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 18/2023 Hochwasserschadenbeseitigung 2021 hier: Vergabe von Vermessungsleistungen 2er Wehrrückbaue (ID 0819 KS3.1 2 & ID 0832 KS4.1 gem. WAP-ÜV)
Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023:
1. die Vermessungsleistungen im Zuge der Wehrrückbaue an GEO-METRIK-Ingenieurgesellschaft mbH Dresden in Radeburg (u.a. mit Filiale Bautzen) für 18.310,95 € zu vergeben
2. die Überwachung der Vermessung mit Eignungsprüfung zur Abflussmodellierung an IB Basler & Hofmann für 2.361,56 € zu vergeben/durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 19/2023 Haushaltstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz
1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 das Haushaltsstrukturkonzept der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz mit Stand 21. November 2023.
Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0
Beschluss-Nr.: 20/2023 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 / 2024
1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt auf seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024.
2. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 / 2024 ist an sieben Arbeitstagen in der Zeit vom 23.11.2023 bis einschließlich 01.12.2023 öffentlich ausgelegt worden. Hierüber sowie auf die Möglichkeit des Beibringens von etwaigen Einwendungen und Hinweisen bis spätestens 12.12.2023 ist durch ortsübliche Bekanntgabe hingewiesen worden.
3. Über Einwendungen und Hinweise ist nicht zu beschließen, da solche nicht eingegangen sind.
4. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist durch Überlassen einer Mehrfertigung der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
5. Nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde ist die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung ist der Haushaltsplan für die Dauer einer Woche öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 21/2023 Richtlinie Vereinsförderung in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz vom 13.04.2017
hier: Vereinsförderung
1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 die in der Anlage „Vereinsförderung 2023“ aufgeführten Vereine in die Förderung nach der Richtlinie Vereinsförderung in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz vom 13.04.2017 aufzunehmen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt die gestellten Anträge auf die Grundförderung nach §9 der Richtlinie durch die Verwaltung laut der Anlage „Vereinsförderung 2023“ in Höhe insgesamt 2.760,00 € zu bescheiden und die Beträge bis zum 31.12.2023 zur Auszahlung zu bringen.
3. Der Gemeinderat beschließt einmalige Zuschüsse und Sonderzuschüsse nach der Richtlinie Vereinsförderung in der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz vom 13.04.2017 in Höhe von insgesamt 500,00 € laut der Anlage „Vereinsförderung 2023“ zu gewähren. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Anträge entsprechend zu bescheiden und die Beträge bis zum 31.12.2023 zur Auszahlung zu bringen.

Finanzieller Wertumfang: 2.760,00 €

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 22/2023 Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen (§ 73 Abs. 5 SächsGemO)
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 die Annahme von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen – hier eine Geldspende von den Einwohnern und Firmen für den Weihnachtsmarkt 2023 der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz, OT Bertsdorf.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die genannte Spende anzunehmen.

Finanzieller Wertumfang: 3.222,00 €

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 23/2023 Vermögenswerte der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz hier: Veräußerung eines ausgesonderten
Feuerwehrfahrzeuges Typ Robur (DEUTZ-Motor)

1. Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023
den Verkauf eines ausgesonderten Feuerwehrfahrzeugs Typ Robur mit DEUTZ-Motor zum
gebotenen Preis von 7.600,00 EUR an Herrn Christoph Kutzner, Hauptstraße 78 in 02739 Kottmar
OT Neueibau.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Kaufvertrag abzuschließen und hierbei
jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche auszuschließen.

Finanzieller Wertumfang in T€: 7,6

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 24/2023 Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistun¬gen 2021 (RL SHB-2021), Teil D
hier: Vergabe von Ingenieursleistungen (ID 0832 gem. WAP-ÜV)
Rückbau Wehranlage „KGA Am Höllgraben“ bei Erhalt des „Höllmühlgra¬ben“ und Gewässerinstandsetzung bis Fußgängerbrücke „Siegermännel“

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023:
• für die Gewässerinstandsetzung im Abschnitt KGA „Am Höllgraben“ mit Rückbau der Wehranlage bei Erhalt des „Höllmühlgrabens“ inkl. Beseitigung von Gewässerschäden bei Brücken „Henselsteg“ und „Siegermännel“ (ID 0832) die Planungsleistungen (LPH 1-8) an das Ingenieurbüro IB-Jungmichel, Rathenaustraße 14b in 02763 Zittau zu vergeben.
• Zur Priorisierung und Finanzierung wird auf GR Beschluss 17/2023 verwiesen.

Finanzieller Wertumfang: 84.786,11 €

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 25/2023 Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistun¬gen 2021 (RL SHB-2021), Teil D
hier: Vergabe von Ingenieursleistungen (ID 0819 KS3.1 2 gem. WAP-ÜV)
Rückbau Wehranlage „Am Wehr 2“

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023:
• für den Rückbau der Wehranlage/Sohlrampe bei „Am Wehr2“ zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit (ID 0819 KS3.1 Teil2) die Planungsleistungen (LPH 1-8) an das Ingenieurbüro IBOS mbH, Kleine Konsulstraße 3-5, 02826 Görlitz zu vergeben.
• Zur Priorisierung und Finanzierung wird auf GR Beschluss 17/2023 verwiesen.

Finanzieller Wertumfang: 97.294,07 €

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

Beschluss-Nr.: 26/2023 Richtlinie Starkregen- und Hochwasserschäden-Billigkeitsleistun¬gen 2021 (RL SHB-2021), Teil D
hier: Vergabe von Ingenieursleistungen (ID 0830 gem. WAP-ÜV)
Sanierung Brücke „Am Mühlgraben“ bei Hauptstr. 72

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023:
• für die Sanierung der Brücke „Am Mühlgraben“ bei Hauptstr. 72 (ID 0830) die Planungsleistungen (LPH 1-8) an das Ingenieurbüro IB-Jungmichel, Rathenaustraße 14b in 02763 Zittau zu vergeben.
• Zur Priorisierung und Finanzierung wird auf GR Beschluss 17/2023 verwiesen.

Finanzieller Wertumfang: 49.831,51 €

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 13+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 13+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

 
Beschlüsse des Gemeinderates im Jahr 2024
Beschluss-Nr. 01/2024 Kommunale Wärmeplanung

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2024 die Beauftragung der erfüllenden Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf
mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für das Gemeindegebiet der Gemeinde
Bertsdorf-Hörnitz der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf. Die Betrachtung des
Gemeindegebietes der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz, als Mitgliedsgemeinde der
Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf, erfolgt eigenständig und losgelöst von anderen
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf.

2. Die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt durch die Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft über eine einwohnerbezogene Umlage bzw. Sonderumlage.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Umsetzung dieses Beschlusses
zu unternehmen, insbesondere die erforderlichen Verträge mit der erfüllenden Gemeinde der
Verwaltungsgemeinschaft Olbersdorf und der AGFW Projekt GmbH abzuschließen.

Finanzieller Wertumfang: voraussichtlich 7.225,10 € (brutto) (Anteil Bertsdorf-Hörnitz)
Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8+1 Nein-Stimmen: 2
davon anwesend: 11+1 Enthaltungen: 1 Befangen: 0

Beschluss-Nr. 02/2024 Verkauf von Flurstück 318 in Hörnitz mit amtlicher Fläche von 2.540m² (Grundbuch Hörnitz, Blatt 618)

Der Gemeinderat von Bertsdorf-Hörnitz beschließt in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 20.03.2024:

• das Wiesenflurstück 318 in Hörnitz zu einem Preis von 1€ pro Quadratmeter an den Landwirtschaftlichen Betrieb Rick Neumann, Cuxweg 8a in 02763 Bertsdorf-Hörnitz zur landwirtschaftlichen Nutzung zu verkaufen.
• Mit dem Verkauf an privat ist die Sicherung eines Wegerechts für die Gemeinde oder deren Beauftragte zur Unterhaltung des über das gesamte Grundstück verlaufenden Entwässerungsgrabens Richtung Cuxbach nötig. Gleichzeitig muss eine Dienstbarkeit für die Gemeinde zum Haben dieses Entwässerungsgrabens auf Flurstück 318 im Grundbuch eingetragen werden.
• Der Bürgermeister und die Verwaltung werden zur Abwicklung des Grundstücksverkauf sowie mit den notwendigen Formalitäten beauftragt.

Finanzieller Wertumfang: + 2.540,00 €

Abstimmungsergebnis

Gesetzl. Anzahl der Stimmen: 14+1 Ja-Stimmen: 8+1 Nein-Stimmen: 0
davon anwesend: 8+1 Enthaltungen: 0 Befangen: 0

   
 
Gemeindeverwaltung Bertsdorf-Hörnitz, Olbersdorfer Straße 3, 02763 Bertsdorf-Hörnitz, Telefon 03583 57 33 - 0, E-Mail: info@bertsdorf-hoernitz.de
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